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Eine Scheidung schließt eine französische Hinterbliebenenrente nicht immer aus. Frühere Ehen, Wiederheirat und weitere Ehepartner können den Anspruch je nach System beeinflussen.

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Dokumentieren Sie Heirats- und Scheidungsdaten mit den passenden Urkunden.

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Prüfen Sie Grund-, Zusatz- und Beamtenversorgung getrennt und verlangen Sie bei unerwarteten Entscheidungen eine schriftliche Begründung.

Nur die zuständigen Rententräger entscheiden über Ansprüche, Beträge und Zahlungstermine. Umfang und Leistungen werden im Angebot und Auftrag festgelegt. Ergebnisse und Bearbeitungszeiten können nicht garantiert werden.

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